Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Fair, klar strukturiert, ohne Kleingedrucktes. (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Bellvista — Ricardo Arturo Limonta Bell, Französische Allee 18, 63450 Hanau (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Online-Shops, Grafikdesign, Animation, Social-Media und Print. (2) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. (1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. (2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das schriftliche Angebot einschließlich aller darin beschriebenen Pakete und Zusatzleistungen. (1) Art und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Für Auswahl, Überwachung und Weisung dieser Subunternehmer haftet der Auftragnehmer. (3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und Fristen führen. (1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und kostenlos alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Texte, Bilder, Grafiken und Zugangsdaten zur Verfügung. (2) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen überlassenen Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Videos, Musik etc.) die erforderlichen Nutzungsrechte innehat und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. (3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Zusätzlicher Aufwand wird nach Aufwand abgerechnet. (1) Es gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung wie folgt: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % Restzahlung nach Abnahme bzw. Fertigstellung. Bei Projekten über 5.000 € netto sind Zwischenrechnungen nach Leistungsfortschritt zulässig. (3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. (4) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Werke Eigentum des Auftragnehmers. Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung übertragen. (1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck. (2) Eine Weitergabe, Veräußerung oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt nicht bei Unternehmensverkauf oder -übertragung. (3) Der Auftragnehmer bleibt Urheber der von ihm erstellten Werke. Er ist berechtigt, die erbrachten Leistungen in anonymisierter Form zu Referenz- und Eigenwerbungszwecken zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. (1) Soweit ein Werkvertrag geschuldet ist, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, durch Freigabe der Testumgebung oder durch produktiven Einsatz. (2) Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung der Leistung keine Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. (1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass seine Leistungen dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang entsprechen und nach dem anerkannten Stand der Technik erbracht werden. (2) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. (3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. (1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung des betroffenen Einzelauftrags. (3) Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden, ist ausgeschlossen. (4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Konfiguration durch den Auftraggeber oder Dritte, Ausfälle von Hosting-Diensten Dritter oder vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte Daten entstehen. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. (1) Einzelprojekte enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und deren Abnahme. (2) Wartungs- oder Pflegeverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung. (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hanau, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Stand: April 2026AGB.
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Leistungsumfang
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
§ 6 Nutzungsrechte
§ 7 Abnahme
§ 8 Gewährleistung
§ 9 Haftung
§ 10 Vertraulichkeit
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
§ 12 Datenschutz
§ 13 Schlussbestimmungen